Der Schwimann ABGB-Kommentar gehört zweifelsfrei zu jenen juristischen Werken, die jedem österreichischen Juristen ein Begriff sind. Generation von Juristen sind mit dem „Schwimann“ groß geworden. Gemeinsam mit dem Rummel-Kommentar, dem Klang-Kommentar und dem jüngst hinzugestoßenen ABGB-ON bildet er das „literarische Quartett“, das man zu Recht als das Fundament des österreichischen Zivilrechts bezeichnen kann.
In der 4. Auflage erfreut sich der Kommentar eines neuen Herausgebers. Anstelle von Schwimann ist Kodek getreten und sorgt dafür, dass der Schwimann Praxiskommentar zum ABGB auch weiterhin zu den wichtigsten Nachschlagewerken des Zivilrechts gehört.
Band 2 des siebenbändigen Kommentars enthält die §§ 531-858 ABGB, das AnerbenG, das Kärntner ErbhöfeG und das Tiroler HöfeG. Es deckt damit das gesamte Erbrecht und einen Teil des Vertragsrechts ab. Die drei enthaltenen Nebengesetze sind zwar von etwas untergeordneter praktischer Bedeutung, eigene Kommentare zu diesen Gesetzen bestehen jedoch unseres Wissens nicht, sodass ihre Aufnahme in den Schwimann ABGB-Kommentar sinnvoll war.
Die Kommentierung ist wie schon in den Vorauflagen praxisorientiert und lässt keine Wünsche offen. Insgesamt bietet der zeitgemäße Kommentar eine gute Arbeitsgrundlage, um auch komplexen Fragen des Zivilrechts ausführlich auf den Grund zu gehen.