Der Schwimann ABGB-Kommentar gehört zweifelsfrei zu jenen juristischen Werken, die jedem österreichischen Juristen ein Begriff sind. Generation von Juristen sind mit dem „Schwimann“ groß geworden. Gemeinsam mit dem Rummel-Kommentar, dem Klang-Kommentar und dem jüngst hinzugestoßenen ABGB-ON bildet er das „literarische Quartett“, das man zu Recht als das Fundament des österreichischen Zivilrechts bezeichnen kann.
In der 4. Auflage erfreut sich der Kommentar eines neuen Herausgebers. Anstelle von Schwimann ist Kodek getreten und sorgt dafür, dass der Schwimann Praxiskommentar zum ABGB auch weiterhin zu den wichtigsten Nachschlagewerken des Zivilrechts gehört.
Band 4 des siebenbändigen Kommentars enthält die §§ 859-1089 ABGB, das WucherG und das UN-Kaufrecht. Es deckt damit den wesentlichen Teil des ABGB zum Vertragsrecht, zur Vertragsauslegung und zu den Leistungsstörungen inkl. Gewährleistung, ab. Daneben sind das Stellvertretungsrecht und der Kaufvertrag enthalten.
Die zwei enthaltenen Nebengesetze sind zwar von etwas untergeordneter praktischer Bedeutung, doch kommt im internationalen Warenverkehr dem UNK in manchen Bereichen gewisse Bedeutung zu und eigene Kommentare sind rar gesät. Da zudem beide Gesetze thematisch zum kommentierten Teil des ABGB passen, war ihre Aufnahme in den Schwimann ABGB-Kommentar sinnvoll.
Die Kommentierung ist wie schon in den Vorauflagen praxisorientiert und lässt keine Wünsche offen. Insgesamt bietet der zeitgemäße Kommentar eine gute Arbeitsgrundlage, um auch komplexen Fragen des Zivilrechts ausführlich auf den Grund zu gehen.