Der Außerstreitgesetz Kurzkommentar ist in der 2. Auflage auf dem Stand vom Jänner 2013 und berücksichtigt bereits die Änderungen durch das KindNamRÄG 2013. Auch sonst ist die Judikatur und Literatur auf den neusten Stand gebracht.
Der Kommentar enthält das komplette Außerstreitgesetz. Sämtliche Bestimmungen sind mit ausführlichen Erläuterungen versehen. Bei einem Umfang von 656 Seiten ist es ohnedies nicht mehr angebracht, von einem „Kurzkommentar“ zu sprechen. Tatsächlich ist die Kommentierung umfangreich und berücksichtigt aktuellste Judikatur und Lehrmeinungen gleichermaßen.
Nach der jeweils abgedruckten Bestimmung des Außerstreitgesetzes wird diese Gesetzesstelle umfassend besprochen. Leider verzichtet der Autor auf eine Gliederung innerhalb der einzelnen Paragraphen, was bei besonders umfangreich kommentieren Gesetzesstellen mitunter hilfreich wäre. Auch ein Literaturverzeichnis bei jeder Bestimmung fehlt. Dafür sind Schlüsselbegriffe fett gedruckt und jede Bestimmung mit Randziffern versehen, die jedoch leider im Stichwortverzeichnis, das nur auf die Paragraphen verweist, nicht berücksichtigt werden.
Im Anhang ist das KindNamRÄG 2013 abgedruckt.