Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch feiert sein 200-jähriges Jubiläum. Nur wenige Gesetze haben sich über eine derart lange Zeit gehalten. Trotz laufender Novellen ist das ABGB ein konsistentes Gestzeswerk geblieben.
Als zentrales Gesetz des österreichischen Zivilrechts wurde und wird das ABGB laufend kommentiert. Kommentare zum ABGB gibt es in verschiedenem Detail- und damit auch Seitenumfang. Der Taschenkommentar von Dittrich/Tades ist ein handlicher Kurzkommentar zum ABGB sowie seiner wichtigsten Nebengesetze. Enthalten sind unter anderem auch: DNHG, EheG, EPG, EKHG, IPRG sowie die Verordnungen Rom I und Rom II, KSchG, PHG, MRG und WEG.
Damit hat man für die tägliche Arbeit alle primären Privatrechtsgesetze bei der Hand. Die Kommentierung selbst beschränkt sich, wie bei allen Kurzkommentaren der Taschenkommentar-Reihe von Manz, auf das Wesentlichste. Neben der Wiedergabe des Gesetzestextes gibt es vor allem Verweise auf Sondergesetze und einige Judikate. Für eine wissenschaftlich tiefgehende Auseinandersetzung hingegen reicht der Kommentar nicht aus.
In der 23. Auflage wurden – neben einigen neu aufgenommenen Nebengesetzen – die Änderungen aus dem FamRäg 2009, dem DaKRÄG und dem IRÄG 2010 aufgenommen, sodass das Werk auf dem Stand vom 01.09.2011 höchst aktuell ist.