Das neue Insolvenzrecht kann seit dem IRÄG 2010 wirklich als „neu“ bezeichnet werden. Daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass das Buch bereits in der 6. Auflage erscheint. Die Kommentierung ist wie bisher schon eher kurz gehalten, zahlreiche Bestimmungen sind gänzlich unkommentiert. Man sollte daher mehr von einer „Gesetzesausgabe mit Fußnoten“ sprechen, als von einem Kommentar. Dennoch – zumindest die gesetzlichen Bestimmungen hat man immer griffbereit.