Die EU-Erbrechtsverordnung führt per 17.08.2015 zu maßgeblichen Änderungen im europäischen und damit auch im österreichischen Erbrecht. Statt wie bisher an die Staatsangehörigkeit des Erblassers anzuknüpfen, ist künftig der letzte gewöhnliche Aufenthalt sowohl für das materielle Recht, als auch für die Zuständigkeit und damit für das Verlassenschaftsverfahren maßgeblich.
Mit der neuen Erbrechtsverordnung erhält der Erblasser auch eine – wenn auch eingeschränkte – Möglichkeit zur Rechtswahl. Zudem wird mit dem europäischen Nachlasszeugnis ein einheitliches Dokument eingeführt, das die Rechtsdurchsetzung vereinfachen soll.
Das vorliegende Buch teilt sich in mehrere, gut gegliederte Kapitel und behandelt zunächst die Zuständigkeit, das Kollisionsrecht, die Anerkennung und Vollstreckung sowie das Nachlasszeugnis in großem Detail. Bei beschreiben die Autoren nicht nur die unionsrechtlichen Vorschriften, sondern nehmen auch Bezug zum österreichischen Recht und klären die durch die unionsrechtlichen Vorgaben aufgeworfenen Rechtsfragen im österreichischen Erbrecht.