Mit dem Themenkomplex der Drittwirkung von Grundfreiheiten ist die Frage umschrieben, ob die Grundfreiheiten der Europäischen Union (Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit) auch im Verhältnis zwischen Privaten wirken.
Das Buch gründet sich auf der Habilitationsschrift von Lengauer aus 2004 und gibt dementsprechend die Rechtslage vor Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wieder, sodass auf den AEUV nicht Bezug genommen wird.