Das Werk Europäisches Unionsrecht ist ein Handkommentar zum europäischen Primärrecht. Der Kommentar enthält die drei wichtigsten Verträge der EU, nämlich den EUV, den AEUV und die Grundrechte-Charta, die seit dem Vertrag von Lissabon deutlich an Bedeutung gewonnen hat.
Der Vertrag von Lissabon hat eine grundlegende Reform des Primärrechts der Europäischen Union eingeleitet, die sich vornehmlich in der Änderung des ehemaligen EGV in den nunmehrigen Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, kurz AEUV, zeigt. Der Handkommentar stellt diese neue Systematik des Unionsrechts auf dem aktuellen Stand nach dem Vertrag von Lissabon gesammelt dar und geht neben den beiden primären Verträgen der EU auch auf die Grundrechte-Charta ein, die nunmehr ausdrücklich auf die Stufe des Primärrechts gehoben wurde.
Trotz seines Umfangs ist der Kommentar seiner Formatbezeichnung entsprechend handlich, es lässt sich gut mit ihm arbeiten. Da es sich um eine aus Deutschland stammende Ausgabe handelt, sind nationale Bezüge – soweit sie vorkommen – in der Regel am deutschen Recht orientiert. Für den österreichischen Juristen ist daher die deutsche Zitierweise zunächst etwas gewöhnungsbedürftig, aber keinesfalls ein Hindernis für weitere Recherchen.
Insgesamt liefert das Werk eine erstklassige Aufbereitung des Primärrechts in handlichem Format. Vor allem der Umstand, dass EUV, AEUV und Grundrechte-Charta in einem Band kommentiert sind, macht das Buch zu einer attraktiven Kaufoption.