Das Fachlexikon Arbeitsrecht ist eine etwas andere Zusammenstellung des Arbeitsrechts, die sich von Lehrbüchern und Kommentaren unterscheidet und mehr einem Wörterbuch ähnelt.
Von A wie Abdingbarkeit bis Z wie Zwischenzeugnis liestet das Buch eine Fülle von Fachbegriffen aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht auf, um sie anschließend in aller Kürze und Kompaktheit zu erläutern. Und weil das Sozialrecht mit dem Arbeitsrecht eng verflochten ist, sparen die Autoren auch mit sozialrechtlichen Fachbegriffen nicht.
Die Erläuterung der einzelnen Begriffe ist jeweils so gestaltet, dass es ein Grundverständnis für das zugrunde legende Rechtsproblem bzw. das Rechtsinstitut vermittelt und dabei gleichzeitig die einschlägigen Gesetzesstellen oder richtungsweisende Judikate benennt. So kann das Fachlexikon Arbeitsrecht auch von Nichtjuristen zunächst als erste Anlaufstelle, als Nachschlagewerk herangezogen werden, um einen Überblick zu bekommen. Durch die entsprechenden Verweise leitet das Werk dann von selbst zur weiteren vertiefenden Recherche an. Das wird durch zahlreiche Querverweise zu anderen Fachbegriffen gefördert, was einer vernetzten Betrachtungsweise komplexerer Bereiche sehr entgegen kommt.
Das Fachlexikon Arbeitsrecht eignet sich hervorragend zur Erstrecherche, vor allem dann, wenn man mit einem Fachbegriff des Arbeitsrechts konfrontiert ist, den man so gar nicht einordnen kann.