Der Praxiskommentar zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts mag auf den ersten Blick ein Randthema behandeln. Tatsächlich ist die Bedeutung der GesbR für den Alltag und den Rechtsverkehr nicht zu unterschätzen. Daher ist es durchaus angebracht, sich eingehender mit dieser Gesellschaftsform zu beschäftigen.
Der vorliegende Kommentar ist allergins keine gänzliche Neubearbeitung des Themas, sondern basiert auf der im Schwimann, ABGB-Praxiskommentar enthaltenen Kommentierung der GesbR der Autoren. Das nunmehr ausgegliederte Werk behandelt daher die §§ 1175 bis 1215 ABGB.
Der Kommentar liefert aktuelle wie historische Verweise auf die Judikatur und Literatur zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Zwischenüberschriften und Inhaltsverzeichnisse helfen bei der Orientierung innerhalb der umfangreicher kommentierten Paragraphen.
Etwas ungewöhnlich sind die Benutzerhinweise der Autoren an, die darin die verwendete Zitierweise erläutern. Das mag für eingefleischte Kenner der AZR entbehrlich sein, gerade dort wo ältere Quellen herangezogen werden, freut man sich als Leser dennoch über derartige Klarstellungen, die dazu beitragen, bei der weitergehenden Recherche Zeit zu sparen. Schade finden wir allerdings, dass es einens Genderhinweises bedarf, da wir der Meinung sind, dass dies jedem verständigen Leser ohnedies bekannt sein sollte.
Fazit: wer den Schwimann ABGB-Kommentar nicht griffbereit hat bzw. lieber ein handliches Format benutzt, ist bei Fragen zur GesbR mit diesem Buch gut beraten.