Das Handbuch der EDV-Verträge ist, ebenso wie sein Autor, ein Urgestein des IT-Rechts in Österreich. Verträge mit EDV-Bezug vereinen ja immer unterschiedliche Vertragstypen miteinander. Abgesehen davon, dass sie aus juristischer Sicht schon deshalb besonders umfangreich sind, kommt darüber hinaus hinzu, dass technische Details enthalten sein sollten.
Dabei stellt sich allerdings häufig das Problem, dass der Jurist an die detaillierte Aufnahme im Vertrag nicht denkt und der Techniker es als selbstverständlich und daher nicht sonderlich erwähnenswert im Vertrag erachtet. Dies führt dann nach Vertragsabschluss oft die Streitigkeiten, die durch einen sorgfältigen Vertrag vermieden hätten werden können.
Das Handbuch der EDV-Verträge umfasst 2 Bände. Im ersten Band befindet sich zunächst eine Einführung in die Besonderheit der unterschiedlichen Verträge die mit EDV zu tun haben. Neben allgemeinen Erläuterungen finden sich hier auch sehr praktische Verweise zum Beispiel eine Aufzählung der gängigen Vertragsmuster für Allgemeine Geschäftsbedingungen (für Wartung/Pflege/Planung von Software u.v.m.), Ablauf von Vertragsverhandlungen und Immaterialgüterrecht.
Beim Grundvertrag wird jeder einzelne Vertragspunkt von der Präambel bis zu den Vertragsbeilagen mit einem Mustertext aus Sicht des Auftragnehmers, als auch aus Sicht des Auftraggebers samt einer allgemeinen Kommentierung des Vertragspunktes dargestellt. Diesbezüglich wird auch in den Fußnoten umfassend auf Literatur, sowie deutsche und österreichische Rechtsprechung verwiesen. Danach finden sich die vereinfachte Muster für Projektverträge, Softwarenentwicklung und Softwareüberlassen jeweils aus Auftraggebersicht, als auch aus Auftragnehmersicht. Die Muster dienen als gute „Checkliste“ für die Besprechung mit Mandanten.
Da das Buch zu wirklich jeder Vertragsbestimmung, sei es Zessionsverbot, Verbot von Wechsel von Subunternehmern oder Ähnliches eine Musterformulierung enthält ist es auch allgemein als Nachschlagewerk für andere (nicht EDV-bezogene) Verträge verwendbar.