Das Recht auf persönliche Freiheit ist ein Menschenrecht und steht daher jedem zu. Damit eng verbunden ist auch das Recht auf Bewegungsfreiheit. Diese Rechte sollen geschützt werden. Diesem grundrechtlichen Auftrag wird im Heimaufenthaltsgesetz Rechnung getragen.
Das Heimaufenthaltsgesetz ist im Jahr 2005 in Kraft getreten und regelt die Zulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen, in Behinderteneinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen. Seit dem Inkrafttreten sind Änderungen im Erwachsenenschutzgesetz ergangen sowie auch die Judikatur lieferte zahlreiche Entscheidungen, die einer Reaktion seitens der Lehre bedürfen. Die 2. Auflage des Praxiskommentars „Heimaufenthaltsgesetz“ legt ihren Schwerpunkt auf die Aufarbeitung der ergangenen Judikatur und Gesetzesänderungen sowie nimmt relevante Rechtsfragen aus der Praxis unter die Lupe.
Der Praxiskommentar ist insgesamt in 5 Abschnitte gegliedert, wobei die Gesetztestexte im jeweiligen Abschnitt immer vorangestellt sind und danach erfolgt deren Kommentierung. Die Kommentierungen sind kurz gefasst, konzentrieren sich aber auf das Wesentliche.
Die Wiedergabe des aktuellen Standes der Lehre und Rechtsprechung ermöglicht einen umfassenden Überblick, wobei Rechtsfragen eingearbeitet werden, die aus der Sicht der Praxis von großer Bedeutung sind.