Das vorliegende Werk behandelt ausschließlich die Thematik der Informationspflichten des Leistungsorgans eines Vereins gegenüber den Mitgliedern, insbesondere beim Vereinskonzern. Dabei wird besonders auf die Beitragspflicht hinsichtlich Beteiligungsgesellschaften des Vereins eingegangen, im Speziellen im Falle, dass dieser als herrschendes Unternehmen in einem Vereinskonzern anzusehen ist.
Aufgrund des Nischenthemas ist das Werk relativ dünn, liefert aber dennoch zahlreiche Ergebnisse und füllt damit eine Lücke in der Literatur zu einem wesentlichen Aspekt der Vereinspraxis, die in der Literatur bisweilen eher wenig Beachtung gefunden hat. Hauptsächlich geht es um Fragen zur Konkretisierung der Berichtspflichten des Leitungsorgans an die Mitgliederversammlung (§ 20 Satz 1 VerG) und sonstige Informationspflichten, beziehungsweise um das Berichtsverlangen einer Minderheit (§ 20 Satz 2 VerG) sowie – gesetzlich ungeregelt – den Weisungsbeschluss der Mitgliederversammlung auf Erteilung von Information. Ebenso werden Auskunftsrechte des einzelnen Vereinsmitglieds thematisiert.
Abgerundet wird das Buch mit den Grenzen der einzelnen Informationspflichten, einschließlich der Anwendbarkeit einer „Schutzklausel“ bei erheblicher Nachteiligkeit für den Verein, und zwar bei sämtlichen Arten von Informationspflichten und die Durchsetzung eines Informationsanspruchs.