Der neu erschienene Kommentar zum Umweltrecht widmet sich einem stark wachsenden, überaus dynamischen Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Wie das im Verwaltungsrecht häufig der Fall ist, stellt sich auch das Umweltrecht nicht als einheitliche Rechtsmaterie dar, sondern appliziert – je nach Anlassfall – eine ganze Menge verschiedener Rechtsquellen auf einen einzigen Lebenssachverhalt.
Von diesem Gedanken ist auch der Kommentar zum Umweltrecht getragen und ist in Wirklichkeit daher eine Kommentierung gleich einer Vielzahl von Gesetzen. Auf den folgenden Gesetzen werden jeweils jene Bestimmungen kommentiert, die einen Bezug um Umweltrecht aufweisen:
- Abfallwirtschaftsgesetz 2002
- Bundesstraßengesetz 1971
- Eisenbahngesetz 1957
- Hochleistungsstreckengesetz
- Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010
- NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005
- Forstgesetz 1975
- Gewerbeordnung 1994
- Immissionsschutzgesetz – Luft
- Mineralrohstoffgesetz
- Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich
- Starkstromwegegesetz 1968
- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
- Wasserrechtsgesetz 1959
Darüber hinaus widmet sich ein Kapitel des Umweltrecht-Kommentars dem zivilen Nachbarrecht und kommentiert dort die §§ 364-364b ABGB.
Die Darstellung ist kompakt, aktuell, und durchdringend praxisnah, zumal sie sich an die jüngere Judikatur hält und diese auch stets ausweist. Kommentiert wird die Rechtslage zum 01.01.2014, sodass auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit gebührende Berücksichtigung findet.
Der Kommentar zum Umweltrecht ist neben der Hardcover-Edition auch als digitales BuchPlus erschienen. Mit dem Kauf der gebundenen Ausgabe erwirbt man gleichzeitig auch den Zugang zur Online-Version.