Der erste Großkommentar zum Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) ist da. Das im November 2009 in Kraft getretene Zahlungsdienstegesetz setzt die europäische Zahlungsdienste-RL um und schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den europaweiten Zahlungsverkehr. Gerade bei neuen Gesetzen stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf die Anwendung und Auslegung der einzelnen Bestimmungen. Auch eine ausgeprägte Judikatur ist in der Regel nicht vorhanden, sodass Kommentaren als erste Wegweiser eine besonders wichtige Rolle zukommt.
An dem von Weilinger herausgegebenen ZaDiG-Kommentar haben führende Experten aus Wissenschaft und Praxis mitgearbeitet. So sind Erfahrung und Know-How der Finanzmarktaufsicht, der Oesterreichischen Nationalbank und des Vereins für Konsumenteninformation ebenso in die Kommentierung eingeflossen, wie akademisches Wissen mehrerer Universitäten.
Etwas ungewöhnlich erscheint auf den ersten Blick das Format des ZaDiG-Kommentars als Loseblattsammlung, wenngleich einzelne Teile in kleinen Heftchen zusammengebunden sind. Das erleichtert den späteren Austausch einzelner Bestimmungen, wenn sich die Kommentierung ändert und macht eine komplette Neuauflage entbehrlich. Ansonsten ist der inhaltliche Aufbau an andere Großkommentare von Manz angeglichen und etwa mit jenem des Wiener Kommentars zum UGB vergleichbar. Alle 79 Paragraphen des ZaDiG werden komplett durchbesprochen. Dass sich kaum Judikate in der Kommentierung finden, ist wie bereits erwähnt darauf zurückzuführen, dass es sich beim ZaDiG um ein recht neues Gesetz handelt. Stattdessen gibt es Verweise auf die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage und auf weiterführende Literatur ebenso, wie auf Bestimmungen anderer Gesetze.
Das Stichwortverzeichnis erscheint mit knapp 15 Seiten als etwas kurz gehalten und verweist auf den jeweiligen Paragraphen samt Randziffer.