Mit dem Kostenhandbuch hat Josef Obermaier ein Werk geschaffen, zu dem es nach wie vor praktisch keine Alternative gibt. Umfassend und gut strukturiert stellt das Buch das Kostenrecht im Zivilverfahren und im Außerstreitverfahren dar. Daneben wird ein ganzes Kapitel dem Anwaltshonorar gewidmet.
Die nunmehr erschienene zweite Auflage enthält aktuelle Rechtsprechung zum Kostenrecht und geht auch auf die Kosten im Exekutionsverfahren und die Gerichtsgebühren ein. Anhand von anschaulichen Rechenbeispielen wird das Thema näher gebracht. Das Kostenhandbuch ist für jeden ein unentbehrliches Nachschlagewerk, er mit Verfahrenskosten, Anwaltshonorar und Kostenersatzrecht zu tun hat.