Mangelhafte Anlageberatung ist ein wichtiges Thema und führt in der Praxis laufend zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Gerade dort, wo der Kunde – oftmals als Verbraucher – über keine sehr fundierten Kenntnisse bei Finanzanlagen verfügt, kann es schnell zu einer Haftung des Anlageberaters kommen.
Jeder Mensch kann sich irren, jedem können Irrtümer unterlaufen, vor allem beim Abschluss von komplexeren Verträgen über den Erwerb von Anlagepapieren. Welche Konsequenzen ein solcher Willensmangel beim Vertragsabschluss hat und wie dies zu lösen ist, erklärt das vorliegende Buch. Wer Kapital investiert, muss damit rechnen, dass er das Risiko selbst tragen muss. Was passiert aber, wenn der Anleger über die möglichen Risiken nicht oder nicht genug Bescheid weiß und/oder beraten hat? Kann man den Vertrag überhaupt anfechten oder wann wird der „schuldhaft“ irrende schadenersatzpflichtig?
Mit solchen Fragestellungen beschäftigt sich das vorliegende Buch und somit steht die Anfechtbarkeit eines Vertrages über den Erwerb von sog. bankrechtlichen Wertepapieren im dessen Mittelpunkt.
Das Werk ist in 3 größere Teile gegliedert, wobei mehrere Untergliederungen zu finden sind. Der erste Teil ist den Anfechtungsvoraussetzungen, dem Entfall und der Geltendmachung des Anfechtungsrechts gewidmet. Der zweite Teil behandelt die Frage, wann der „schuldhaft“ irrende schadenersatzpflichtig werden kann. Dabei wird auch ein Überblick über die relevanten Bestimmungen des deutschen und schweizerischen Rechts geboten. Der dritte und damit letzte Teil ist eine Art Zusammenfassung über die Forschungsergebnisse und damit ein Überblick über das gesamte Buch.