Es gibt Bücher, die schon in ihrer ersten Auflage zur Institution werden. Der „Hager/Meller“ hat das mit seiner Erstauflage aus dem Jahr 1986 geschafft. Dennoch hat es erstaunliche 18 (!) Jahre gedauert, bis 2004 die Neuauflage erschienen ist. Seither sind wieder 6 Jahre (und eine bedeutende StPO-Reform) ins Land gezogen und der „Hager/Meller“ liegt in seiner 3. Auflage vor, an der nunmehr auch Hetlinger als Autorin und Brandstätter als Bearbeiter beteiligt waren.
Geändert hat sich am Erfolgskonzept nicht viel: Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bilden wie eh und je den Kern dieses Praxishandbuches, das ausdrücklich auch als solches gedacht war und ist. Daneben kommen auch andere Rechtsbehelfe und Rechtsmittel im Strafprozess vor, wie etwa die Beschwerde oder die Protokollsberichtigung. Auch Anfechtungsgründe im materiellen Strafrecht werden behandelt.
Das Buch ist bei weitem nicht auf bloß theoretische Erläuterungen beschränkt. Zahlreiche Textbeispiele zeigen, wie man Anträge richtig formuliert. Nach einem Bausteinsystem werden zunächst Muster für Rechtsmittel abgedruckt, dann erläutert und anschließend folgen weitere Textbausteine, die man bedarfsweise in den Antrag einbauen kann.
Dank seiner hohen Praxisnähe kann es beim Verfassen von Rechtsmitteln im Strafprozess eine große Hilfe sein, und zwar nicht nur für Strafverteidiger, sondern – und gerade – auch für jene Rechtsanwälte, die nicht auf Strafrecht spezialisiert sind. Ebenso ist der „Hager/Meller“ eine viel genutzte Prüfungsliteratur für die Rechtsanwaltsprüfung.