Der Besondere Teil des Strafrechts beschäftigt sich mit den einzelnen Delikten. Es ist üblich, den Besonderen Teil in zwei oder drei Teile aufzuteilen. Die Grenzen dieser Aufteilung sind aber nicht starr festgelegt.
Der Besondere Teil von Bertel/Schwaighofer besteht aus zwei Bänden. Der zweite Band dieses Lehrbuchs bespricht die §§ 169 – 321 StGB. Der Aufbau ist nach Paragraphen gegliedert. Jede Bestimmung wir – je nach Relevanz mehr oder weniger umfangreich – vorgestellt. Weiterführende Literatur gibt es in Form eines Schrifttumsverzeichnisses zu jedem Delikt. Was fehlt, ist ein kleines Inhaltsverzeichnis für jedes umfangreichere Delikt. Hingegen ist das Stichwortverzeichnis überaus umfangreich und detailliert. Das macht das Buch für die Praxis als Nachschlagewerk oder Mini-Kommentar interessant. Tatsächlich wird auch immer wieder auf einschlägige Judikate oder Litaraturmeinungen hingewiesen. Das Springer-Layout vermittelt einen sachlich-vornehmen Eindruck und ist angenehm übersichtlich.
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