Das von Loderbauer herausgegebene Recht für Sozialberufe ist eigentlich ein Lehrbuch, allerdings nicht für angehende Juristen, sondern für Studenten der Sozialwissenschaften. Das fachliche Niveau und der Detaillierungsgrad des Werkes richtet sich nicht unbedingt an einen juristisch vorgebildeten Adressatenkreis, sondern an jene Berufe, die nur am Rande über die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres beruflichen Umfeldes informiert werden sollen.
Die größten Kapitel stellen das Familienrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht vor, kleinere Kapitel präsentieren das Fremdenrecht, die Menschenrechte im Überblick, das Eintreibungs- und Insolvenzrecht sowie das Recht der Sozialhilfe und Jugendwohlfahrt. Diese kleineren Themenbereiche, die immerhin auch noch über jeweils 20-40 Seiten gehen, sind auch für Juristen als kompakt zusammengefasste Einstiegslektüre in einen von ihnen bislang nicht näher behandelten Themenkomplex empfehlenswert. Die Kapitel Familienrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht hingegen werden einem Jusstudenten oder gar fertig ausgebildeten Juristen keinen Mehrwert bringen.
Somit ist das Buch als Lehrbuch für Sozialberufe empfehlenswert und kann neben den beruflich relevanten Inhalten auch eine gewisse juristische Allgemeinbildung vermitteln.