Der im April 2017 erstmalig erschienene Kommentar zum Staatsbürgerschaftsgesetz ist seit über 10 Jahren die erste umfassende Kommentierung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts. Ein Team von 20 Autoren aus Lehre, Verwaltung und Rechtsanwaltschaft erläutert die einzelnen Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 auf Basis der Gesetzesmaterialien und der höchstgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Judikatur.
Von Praktikern für Praktiker geschrieben, verliert sich der Kommentar nicht in akademische Meinungsdiskussionen, sondern gibt klare Leitlinien für die Anwendung des Staatsbürgerschaftsgesetzes vor. Die Gliederung nach Paragraphen und die optische Heraushebung von Schlüsselbegriffen helfen ebenso dabei, sich schnell zurecht zu finden, wie die Verweise auf Randzahlen. Die Judikatur der Höchstgerichte wird in Form von Rechtssätzen zitiert und ist damit absolut authentisch abgedruckt.
Neben der Kommentierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes enthält der Kommentar auch ein ausführliche Kommentierung der Unionsbürgerschaft, die in den Art 20-25 AEUV zu finden ist. Infolge der Rechte, die die Unionsbürgerschaft vermittelt, ist dieses europarechtliche Institut ein notwendiger Annex zum nationalen Staatsbürgerschaftsrecht.