Der Allgemeine Teil II des Strafrechts beschäftigt sich mit der Lehre von den Folgen der Straftat. Auf 108 Seiten hat Richter Maleczky hier ein auf den Punkt gebrachtes und studiumaffines Lehrwerk geschaffen, das sich trotz seiner Kürze nicht vor anderen zu verstecken braucht.
Der AT II liefert einen ausgezeichneten Überblick über diesen Abschnitt des Strafrechts. Eine weitere Darstellung ist nicht erforderlich, da der AT II bei den Prüfungen im universitären Rahmen eine eher untergeordnete Rolle spielt und seine Bedeutung hinter den AT I, den besonderen Teil und sogar den Strafprozess zurücktritt.
Hilfreich ist das Buch allemal und punktet mit zahlreichen Aufzählungen und Beispielen. Ein für diesen Umfang ungewohnt detailliertes Stichwortverzeichnis rundet das Bild ab.