Das Römische Sachenrecht stellt die Grundlage der österreichischen Privatrechtsordnung dar. Daher beschäftigt es die Studenten im Rahmen des Jusstudiums auch bereits im ersten Semester. Viele sehen sich in den Anfängen des Studiums damit konfrontiert, dass sie die Zusammenhänge und Institutionen des Privatrechts nicht durchschauen. Dabei kommt es gerade in diesem Bereich mehr auf ein Verstehen als auf stures Auswendiglernen an. Vielmehr geht es um das Erlernen einer Denkweise und einer Falllösungstaktik.
Das Übungsbuch von Benke/Meissel ist der wohl verbreitetste Lehrbehelf für das römische Sachenrecht, und das ganz zu recht. Die Autoren engagieren sich beide stark in der Juristenausbildung und nehmen ihre Lehrtätigkeit sowohl beim Verfassen des Buches als auch im Hörsaal ernst. Es ist daher nicht verwunderlich, dass das Übungsbuch nicht bloß ein Lehrbuch, sondern tatsächlich ein Übungsbuch ist, in dem der Student am Ende eines jeden Kapitels Wiederholungsfragen und kleine Fälle findet, um das Gelernte zu wiederholen und sein Wissen zu testen.
Gerade diese Methodik ist es, die den Grundstein für ein erfolgreiches Studium legen kann. Man lernt nicht bloß den Inhalt, sondern auch das Handwerk und kann dieses in der Folge auch auf das aktuelle österreichische Zivilrecht ohne große Mühe anwenden.
Inhatlich spannt das Buch den Bogen vom Besitz über das Eigentum, die beschränkten dinglichen Rechte und endet letztlich beim Pfandrecht. Das römische Schuldrecht wird in einem zweiten Buch gesondert behandelt.
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