Verfassungsrecht und allgemeines Verwaltungsrecht sind zwei Rechtsgebiete, die sich teilweise überschneiden und teilweise nahtlos in einander übergehen. Es ist daher sinnvoll, das öffentliche Rechte in diesem Bereich nicht künstlich zu trennen. Genau das macht Kneihs in seinem Buch, das nun in der 3. Auflage vorliegt.
Das Layout, das „Look & Feel“, ist zunächst ansprechend. Die manual-Reihe von facultas.wuv zeigt, dass Lehrbücher nicht zwangsläufig aus reinem Fließtext bestehen müssen. So gibt es – neben dem fast schon obligatorischen Fettdruck der wichtigsten Begriffe – Tabellen und Diagramme in ener ausgesprochen großen Zahl. Eine weitere gestalterische Besonderheit sind die erweiterten Randziffern, die neben einer schlichten Nummerierung auch die Aufgabe der Fußnoten übernehmen, sodass diese wegfallen konnten. Tatsächlich findet der Leser Randnotizen, die auf Gesetzesstellen, Judikatur und weiterführende Literatur hinweisen, aber nicht selten einfach ergänzende Informationen zum Textabsatz enthalten, eine echte Randbemerkung eben.
Inhaltlich handelt es sich um Einführungsliteratur, die die Basics und Zusammenhänge vermitteln möchte. Der Leser soll ein Grundverständnis für das österreichische öffentliche Recht erhalten. Um dieses auch gleichzeitig abprüfen zu können, ist am Ende jedes Kapitels eine „Frage zur Selbstkontrolle“ enthalten. Diese kann aus einer Theoriefrage oder einem kleinen Fallbeispiel bestehen, für das natürlich auch die Lösung anschließend präsentiert wird.