Die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) ist mit 01.05.2014 in Kraft getreten und ersetzt zum Großteil die Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung und die Bauarbeiterschutzverordnung im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung, die beide zuletzt nicht mehr den aktuellen Stand der Technik widergaben.
Die Verordnung enthält die maßgeblichen Bestimmungen zur Auswahl, Prüfung und sicheren Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung und ist damit eine zentrale Rechtsquelle des Arbeitnehmerschutzrechts.
Der Kommentar bietet einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen in Zusammenhang mit persönlicher Schutzausrüstung und eine Auswahlhilfe bei der Anschaffung. Der Aufbau orientiert sich am Aufbau der PSA-V. Zum Text der Verordnung werden jeweils Hintergrundinformationen im Zusammenhang mit der Auswahl, Bewertung und Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegeben.