Das Verwaltungsverfahren ist – wie das gesamte Verwaltungsrecht – eine recht umfangreiche Materie. Zwar haben viele Studenten, wenn sie bei dieser Diplomprüfung angelangt sind, bereits andere Verfahrensordnungen wie den Strafprozess oder den Zivilprozess kennengelernt. Doch weichen die Regeln des Verwaltungsverfahrens von beiden deutlich ab.
Wenn das vorliegende Buch im Subtitel von einem „systematischen Grundriss“ spricht, ist angesichts der über 600 Seiten starken Darstellung mehr ein „systematisches Gesamtlehrbuch“ anzunehmen. Tatsächlich liest sich das Buch recht gut und vermittelt sehr viel Information. Auf die Judikatur der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts und auf weiterführende Literatur wird laufend hingewiesen. Die Gliederung ist jedenfalls sinnvoll und strukturiert. Auch das Stichwortverzeichnis, das auf Randziffern verweist, ist zum Nachschlagen durchaus nützlich.
Das Buch ist in Linz mehr verbreitet, als in Wien, was an der dortigen Professur Hengstschlägers liegen wird. Doch auch in Wien, wo sonst das „Verwaltungsverfahren“ von Walter/Mayer als Prüfungsliteratur angegeben wird, ist das Buch von Hengstschläger eine reizvolle Alternative.