Der Wiener Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch – UGB wird in der Regel nach dessen Herausgeber Straube-Kommentar genannt. Das ursprünglich als HGB Kommentar erscheinene Werk liegt nunmehr, 4 Jahre nach dem Inkrafttreten des UGB, in der 4. Auflage vor, die erstmals das Unternehmensgesetzbuch kommentiert.
In zwei Bänden und auf über 2.000 Seiten werden das UGB und die wichtigsten Nebengesetze kommentiert und mit zahlreichen Verweisen zur Lehre und aktuellen Rechtsprechung versehen. Aufgrund des enormen Umfangs ist die Konzeption als Loseblattsammlung, in der allerdings – wie bei anderen Werken aus der Reihe „Wiener Kommentar“ – einzelne Gruppen von Bestimmungen als Heftchen zusammengefasst werden, sinnvoll. Das erhöht den Nutzwert enorm und erleichtert das Einsortieren von Ergänzungslieferungen.
Der Straube-Kommentar zum UGB ist ohne Zweifel eine Institution des Unternehmensrechts geworden und enthält auch die Kommentierung wesentlicher Teilbereiche wie etwa: Maklergesetz, Firmenbuchgesetz, UN-Kaufrecht und – ganz besonders – Transportrecht. Wie bei Werken dieses Umfangs häufig, hinkt die Kommentierung jedoch noch immer ein wenig der Umstellung von HGB auf UGB hinterher und wird wohl noch einige Jahre brauchen, um wieder seine Vollwertigkeit zu entfalten. Allerdings ist er im Gegensatz zum Zib/Dellinger-Kommentar zum UGB umfangreicher.