Der Wohnrecht Kurzkommentar sollte eigentlich „Miet- und Wohnrecht Kurzkommentar heißen, sind ja neben dem WEG auch das MRG, das WGG und einige mietrechtliche bzw. wohnrechtliche Nebengesetze enthalten. Das unterscheidet ihn auch von Prader, WEG, der ja nur das Wohnungseigentumsgesetz 2002 kommentiert. Zudem ist der Wohnrecht Kurzkommentar nicht bloß eine Entscheidungssammlung, sondern ein ausformulierter Kommentar im handlichen Format.
Die Autoren sind allesamt ausgewiesene und großteils langjährig erfahrene Experten aus dem anwaltlichen, richterlichen und wissenschaftlichen Bereich und hauchen dem Kommentar damit viel praktisches Know-How ein.
Das Layout ist simpel aber übersichtlich gehalten und entspricht den zeitgemäßen Standards für juristische Kommentare. Nach dem abgedruckten Text der kommentierten Norm folgt – je nach Umfang der Kommentierung – eine Inhaltsübersicht. Im Anschluss wird die Kommentierung in Zwischenüberschriften gegliedert und mit Randziffern versehen. Der Kommentar verweist in erster Linie auf die Judikatur, weiterführende Literaturzitate sind demgegenüber eher selten.
Das Inhaltsverzeichnis fällt mit 39 Seiten durchaus repräsentativ aus und verweist auf die kommentierte Norm und deren Randziffer, was eine gute Handhabung des Kommentars verspricht.